ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

PS Solutions GbR
- im Folgenden als Beratungsfirma bezeichnet -

§ 1 Wirkungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als
“Klienten” bezeichnet. Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der
Geschäftsbeziehung.

§ 2 Auftragserteilung und Leistung

2.1 Grundlage der Geschäftbeziehung ist das jeweilige schriftliche Angebot der Beratungsfirma, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung
festgehalten werden, sowie eine auf dem jeweiligen Angebot basierende schriftliche Auftragsbestätigung des Klienten an uns.
2.2 Der Klient kann uns Aufträge in folgenden Formen erteilen: postalisch, per Fax, per E-Mail.
Ebenso nehmen wir formlose Aufträge entgegen. Der Klient erhält nach Auftragseingang eine schriftliche Auftragsbestätigung
per Post / per E-Mail. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für
den Liefertermin.
2.3 Bei besonderem Bedarf ziehen wir externe Berater hinzu, die wir durch langjährige Zusammenarbeit kennen. Die Geschäftsbeziehung
besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Klienten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt.

§ 3 Vergütung

Zusätzlich zu allen Honoraren für die Leistungen der Beratungsfirma werden die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19% sowie
– je nach Vereinbarung – zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Fahrkosten, Auslagen etc. in Rechnung gestellt.

§ 4 Zahlung und Fälligkeit

4.1 Unserer Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht gemäß der in Angebot und Auftragsbestätigung festgelegten Zahlungsmodalitäten
für die erbrachte Leistung. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind
Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.
4.2 Sobald die Rechnung dem Klienten zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig.
4.3 Der Klient kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit
und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.
4.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Klient nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und
unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis
beschränkt.

§ 5 Lieferfristen und Termine

5.1 Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden.
5.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte,
wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Klienten

Der Klient stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.

§ 7 Verschwiegenheitsklausel

Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten
Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere
Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten selbst schriftlich
aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig
zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Klienten an uns übergebene Unterlagen,
Dokumente, o.ä. an den Klienten zurückgesendet.

§ 8 Abwerbeverbot

Mitarbeiter/innen (angestellte und freiberufliche) sowie Subunternehmer von uns dürfen bis 12 Monate nach Abschluss des letzten
Auftrages vom Klienten weder direkt noch indirekt angestellt, beschäftigt oder beauftragt werden. Auch darf ihnen kein Angebot,
weder mündlich noch schriftlich oder sonst wie für eine solche Betätigung unterbreitet werden.

§ 9 Haftung

9.1 Die Beratungsfirma haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung
für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Beratungsfirma ausschließlich nach den
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die
Beratungsfirma in demselben Umfang.
9.2 Die Beratungsfirma ist verpflichtet, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen
durchzuführen. Dennoch haftet Beratungsfirma nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von ihr vorgeschlagenen Maßnahme hinter
den Erwartungen des Klienten zurückbleibt.
9.3 Die Regelung des vorstehenden Absatzes 9.1 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der
Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung
wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

§ 10 Mängelrüge

10.1 Wenn uns der Klient nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende
Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.
10.2 Sollte der Klient eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes,
seriöses Gegengutachten untermauert werden.
10.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung
nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die
Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter
basieren, übernehmen wir nicht.
10.4 Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und
wir eine vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Klient zum Rücktritt aus dem
Vertrag berechtigt.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich
Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

§ 12 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1 Erfüllungsort ist der Sitz unserer Beratungsfirma in Dorfen.
13.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für
unseren Sitz örtlich zuständige Gericht in Erding vereinbart.